"Quid est veritas?"


Was ist Wahrheit? Der Wahrheitsbegriff ist zwiespältig und komplex. Die Unsicherheit zwischen dem was "Wahr" und dem was "Falsch" ist, ist allgegenwärtig. Das eigentliche Problem der Wahrheitsfindung entsteht aber erst dann, wenn das geschriebene Recht auf die zu beurteilenden Lebensumstände anzuwenden ist, sprich wie der konkrete Einzelfall -  Ihr konkreter Einzelfall - in Verbindung mit den vorliegenden besonderen Umständen unter dem Auge des Gesetzes zu beurteilen ist. Es existiert zumeist kein gradliniger Weg zwischen dem was "Wahr" und dem was "Falsch" ist. 

Vielmehr ist die Frage zu stellen: "Was ist richtig?" Denn nur wer auch die Richtigkeit in der Wahrheit sucht, kommt zu einem Ergebnis, das sowohl menschlich als auch rechtlich nicht zu beanstanden ist.

Die Menschlichkeit darf und kann bei der Beurteilung Ihres ganz persönlichen Anliegens nicht außen vor bleiben und ist neben dem anzuwendenden Recht eine mitentscheidende Instanz bei der rechtlichen Entscheidung.

Ich mache es mir als Strafverteidigerin zur Aufgabe, diese "Richtigkeit" für Sie ans Licht zu bringen und Ihnen die bestmögliche Beratung und Verteidigung zu bieten, die Ihr persönlicher Einzelfall beansprucht, denn Strafverteidigung ist nicht "nur" ein Beruf, Strafverteidigung ist Leben und Strafverteidigung ist Leidenschaft. Es geht dabei immer um den Menschen mit seiner ganz persönlichen, unverwechselbaren Geschichte und genau dieser Mensch darf hinter seiner Straftat nicht vergessen werden und verdient genau diese leidenschaftliche und unnachgiebige Verteidigung seiner Rechte.


An folgende Verhaltensregeln sollten Sie sich unbedingt immer halten, wenn Ihnen der Vorwurf einer Straftat gemacht wird:

  • Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Das heißt: Keine Aussage machen und ebenso keinen "Small-Talk" mit der Polizei halten.
  • Informieren Sie sofort telefonisch Ihren Anwalt! Bei einer Festnahme bestehen Sie auf den Ihnen zustehenden Anruf bei einem Anwalt.
  • Gehen Sie niemals ohne Ihren Anwalt zu einer Vernehmung oder erkennungsdienstlichen Behandlung!
  • Bei einer Durchsuchung rufen Sie sofort einen Anwalt an und unterschreiben Sie nichts!
  • Denken Sie daran, dass immer die Möglichkeit besteht, dass Ihr Telefon abgehört wird.


Ich stehe Ihnen gerne mit versiertem juristischen Rat zur Seite; zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich unter: 0201 43359064 oder füllen Sie nebenstehendes Kontaktformular aus.



 
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