Bußgeldbescheid 

Sie sind zu schnell gefahren, haben eine rote Ampel übersehen, oder zu wenig Abstand gehalten?  Die Liste der möglichen Vergehen im Straßenverkehr ist lang. Fallen Sie dabei auf, müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen in den kommenden Wochen ein Bußgeldbescheid zugestellt wird. Doch mit dem Bußgeld, Punkten oder einem Fahrverbot müssen Sie sich nicht zwingend abfinden, denn mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie die Strafe mit etwas Glück abwehren.

Ein Bußgeldbescheid wird grundsätzlich also immer dann erlassen, wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben. Die Geldbuße kann je nach Verstoß erhebliche Folgen haben -  besonders teuer sind heftige Geschwindigkeitsübertretungen. Wie hoch die Strafe in der Praxis ausfällt, richtet sich nach der Schwere des Vergehens und ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog, der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung. Handelt es sich nur um ein geringfügiges Delikt, wird zunächst lediglich die Verordnung eines Verwarngelds ausgesprochen. Wenn Sie es bezahlen, ist die Sache erledigt.

Bußgeldbescheide enthalten oft Fehler, weshalb es sinnvoll ist einen solchen hinsichtlich der Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen und Einspruch einzulegen. Laut § 66 OWiG muss der Bußgeldbescheid diese Angaben enthalten:

  • persönliche Angaben des Betroffenen
  • Bezeichnung der Tat
  • Ort und Zeitpunkt des Vergehens
  • gesetzliche Merkmale der Ordnungswidrigkeit
  • angewendete Bußgeldvorschriften
  •  Beweismittel 
  • Geldbuße und Nebenfolgen 
  • Hinweis auf Rechtskraft und Vollstreckbarkeit, wenn kein Einspruch eingeht
  • Hinweis, dass ein Einspruch auch eine für den Betroffenen nachteiligere Entscheidung nach sich ziehen kann
  • Zahlungsfrist von zwei Wochen für den Bußgeldbescheid
  • Belehrung über die Möglichkeit einer Erzwingungshaft, wenn die Zahlung nicht erfolgt

Sie sollten außerdem prüfen, ob Ort und Zeit der Tat ebenso wie das geschilderte Fehlverhalten korrekt sind und ob der Bescheid auf den richtigen Namen ausgestellt ist. Weitere Fehlerquellen sind eine mögliche Verjährung, ein Foto, auf dem Sie nicht zu erkennen sind oder ein Messfehler. 

Um solche Fehler festzustellen und Ihre Chancen durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sicher einzuschätzen, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, denn die Einspruchsfrist beträgt lediglich vierzehn Tage ab Zustellung des Bescheides. Ihr Anwalt kann sodann Akteneinsicht beantragen und die notwendigen Schritte umgehend einleiten, um gegen den Bußgelbescheid vorzugehen. Besonders wenn ein Fahrverbot im Raume steht, kann es sich lohnen, Einspruch einzulegen. Zudem kann Ihnen ein Einspruch helfen, die Zeit bis zum Fahrverbot zu verzögern. Erst wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, tritt auch das Fahrverbot in Kraft. Als Ersttäter haben Sie im Übrigen das Privileg, das Fahrverbot innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten anzutreten, sodass Ihnen hierbei ein großer Spielraum zusteht, in dem Sie das Fahrverbot antreten können. 

 Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich unter: 0201 43359064 oder füllen Sie nebenstehendes Kontaktformular aus, ich prüfe gern die Erfolgsaussichten eines Einspruchs für Sie.

 
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