Das Straßenverkehrsrecht in seiner Gesamtheit ist Sicherheitsrecht, nämlich eine "umfassend konzipierte Spezialmaterie der Gefahrenabwehr“. Es befasst sich mit der Ordnung des Verkehrs und hat zum Ziel, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten.
Das Straßenverkehrsrecht besteht zum einen aus strafrechtlichen Vorschriften und zum anderen aus Ordnungswidrigkeiten.
Das Recht der Ordnungswidrigkeiten gehört zwar zum Strafrecht im weiteren Sinn, weil es den Methoden des Strafrechts folgt und im Verfahren ähnlich ist.
Wer eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, hat sich damit aber noch nicht strafbar gemacht. Ordnungswidrigkeiten werden meist mit Bußgeldern geahndet, die durch einen Katalog pauschal festgesetzt sein können.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Themen:
Haben Sie eine polizeiliche Vorladung bezüglich einer Verkehrsstraftat oder einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit erhalten, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich unter: 0201 43359064 oder füllen Sie nebenstehendes Kontaktformularaus.
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