In den letzten Jahren hat die Verfolgung dieses aufgrund des großen Medialen Interesses und Bildung von Sonderabteilungen der Staatsanwaltschaften stark zugenommen. Die oft kostenlose und einfache Verfügbarkeit von Kinderpornografie im Internet führt immer wieder zu Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchungen.
Voraussetzungen
Aufgrund des Erfordernisses der nicht mehr individualisierbaren Vielzahl der Dateiempfänger reicht es also nicht aus, wenn der Täter die kinderpornografischen Dateien lediglich an einzelne Personen weitergibt. Eine tatsächliche Kenntnisnahme seitens der Empfänger ist allerdings nicht erforderlich, es reicht aus, dass die kinderpornographische Schrift auf den Weg gebracht wurde.
Erwerb/Sich-Verschaffen
Verteidigung