"In dubio pro reo iudicandum est."
"Im Zweifel für den Angeklagten."
Das Strafrecht im deutschen Rechtssystem, umfasst diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden. Als Ziel des Strafrechts gilt vor allem der Schutz bestimmter Rechtsgüter wie beispielsweise Leben, Gesundheit und Eigentum von Personen, Sicherheit und Integrität des Staates sowie elementarer Werte des Gemeinschaftslebens.
Mögliche Strafen, in Deutschland sind die Geldstrafe und die Freiheitsstrafe. Zudem existieren Maßregeln der Besserung und Sicherung, wie die Entziehung der Fahrerlaubnis, sowie die Nebenstrafen und Nebenfolgen, wie das Fahrverbot.
Das Strafrecht ist im Strafgesetzbuch (StGB) und weiteren Nebengesetzen, wie dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) kodifiziert. Der wesentliche Teil des Strafrechts besteht aus den Rechtssätzen, die strafbare Handlungen und ihre Merkmale definieren sog. Straftatbestände sowie Art und Umfang der damit verbundenen Strafmaßnahmen festlegen. Zum Strafrecht zählt auch das Strafprozessrecht, das die für die Durchsetzung des Strafrechts zuständigen Institutionen und deren Arbeitsweise festlegt und in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt ist. Im Folgenden finden Sie einen groben Überblick über relevante Delikte, Nebengesetze und Maßnahmen der Strafprozessordnung.
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