"Ex inuria ius non oritur."


"Aus Unrecht kann kein Recht erwachsen."

Opfer von Straftaten bedürfen regelmäßig eines besonderen Schutzes und umfangreicher anwaltlicher Vertretung. Es ist völlig normal, dass für ein Opfer die Beteiligung an einem Strafprozess mit vielen Unsicherheiten und Ängsten verbunden ist. Als Betroffener einer Straftat möchte man wissen, was einen erwartet und wie man sich verhalten soll. Insbesondere müssen die Betroffenen die schweren Folgen von Straftaten verkraften und sich mit Behörden und Gerichten auseinandersetzen, um an ihr Recht zu gelangen. ​

Im Rahmen des Strafverfahrens erstatte ich in Abstimmung mit den Mandanten vorbereitend Strafanzeige. Zugleich beantrage ich in Fällen, in denen eine Nebenklage zulässig ist, bereits mit  Stellung des Strafantrages die Zulassung der Nebenklage. Um den Betroffenen den bestmöglichen Schutz vor weiteren Übergriffen und Bedrohungen zu gewähren ist hierbei auch stets eine einstweilige Verfügung im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes zu erwägen.




Sollten Sie Betroffener in einem Strafverfahren sein, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich unter: 0201 43359064 oder füllen Sie nebenstehendes Kontaktformular aus.


 
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