Pflichtangaben gemäß § 5 Abs. 1 TMG, § 18 Abs. 2 MStV, §§ 2 f. DL-InfoV
Aufsichtsbehörden
Rechtsanwältin Heindorf ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm (www.rechtsanwaltskammer-hamm.de). Die Rechtsanwaltskammern sind als Aufsichtsbehörden für die anwaltliche Tätigkeit zuständig.
Berufsrecht
Rechtsanwältin Heindorf ist nach deutschem Recht zugelassen. Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Für Rechtsanwälte gelten die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Berufsordnung (BORA), die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union und die Fachanwaltsordnung (FAO). Diese Normen sind bei der Bundesrechtsanwaltskammer abrufbar (www.brak.de).
Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwältin Heindorf ist bei der R+V Allgemeine Versicherung-AG haftpflichtversichert. Geltungsbereich der Versicherung sind die Europäische Union und Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums. Die Anschrift des Versicherers lautet: R+V Allgemeine Versicherung-AG, Raiffeisenplatz, 65189 Wiesbaden.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer Hamm (www.rechtsanwaltskammer-hamm.de) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de).
Über die Onlinestreitbeilegungs-Plattform (ec.europa.eu/consumers/odr) können Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und Verbrauchern beigelegt werden, wenn der Anwaltsvertrag auf elektronischem Wege (z.B. per E-Mail) zustande gekommen ist.